Berechnung des Arbeitslosengeldes
nach erfolgreichem Abschluß des Referendariats

 
Da die Arbeitsämter im Land wohl noch nicht alle wissen, wie das Arbeitslosengeld nach erfolgreichem Abschluß des juristischen Referendariats berechnet wird, veröffentliche ich hier für alle Leidgeplagten einen Auszug aus dem Widerspruchsbescheid bezüglich meines Arbeitslosengeldes, damit Ihr etwas Argumentationshilfe bei Eurem zuständigen Sachbearbeiter habt oder wenigstens das Widerspruchsverfahren beschleunigt wird.
 
 
 
Kopie Widerspruchsbescheid
 
 
 
Beachten solltet Ihr dann noch, daß ich zum einen Papa bin (dadurch 67 % und nicht 63 %) andererseits aber der Lohnsteuerklasse V unterfalle; für alle anderen gilt dann nicht die "Leistungsgruppe D". Folgt hierzu aber einfach mal diesem Link ins SGB III.
 
 
Nun wünsch ich Euch noch viel Erfolg und daß Ihr nicht allzulang mit dem Arbeitsamt zu tun habt!